Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses „Zur Linde“. 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlas- senen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorhe- rigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses. 2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des An- trags des Kunden (Zimmerbuchung) durch das Gästehaus zustande. Die Zimmerbuchung kann telefonisch, schriftlich, durch Email oder Online Über Buchungssysteme erfolgen. Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 2.2 Vertragspartner sind das Gästehaus „Zur Linde“ und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusam- men mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausauf- nahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine ent- sprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 2.3 Alle Ansprüche gegen das Gästehaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungs- frist des § 199 Abs.1 BGB. Schadensersatz- ansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen. 3. Reservierungen Durch die Annahme einer vom Gast vorgenomme- nen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung von in Form einer Reservierung bestellten Zimmern ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 20.00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Über- nachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Das Gästehaus „Zur Linde“ behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch das Gästehaus eine schrift- liche Reservierungsbestätigung. 4. Leistungen, Preise, Zahlung, Zahlung mit Kreditkarte 4.1 Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die verein- barten Leistungen zu erbringen. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüber- lassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Aus- lagen des Hotels an Dritte. 4.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver- tragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. 4.4 Die Preise können vom Gästehaus „Zur Linde“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nach- träglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufent- haltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus dem zustimmt. 4.5 Alle Leistungen des Gästehauses sind von dem Kunden spätestens bei Anreise in bar, durch EC-Karte, VISA- oder Mastercard im voraus zu bezahlen. 4.6 Rechnungen des Gästehauses ohne Fälligkeits- datum sind spätestens binnen 14 Tagen ab Zu- gang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forde- rungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, die jeweils geltenden ge- setzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Ver- braucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gästehaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbe- halten. 4.7 Ihre Kreditkarte garantiert dem jeweiligen Anbie- ter die Bezahlung aller anfallenden Kosten für die gebuchte Reiseleistung. Die Kosten werden von dem Anbieter der Reiseleistung über Ihre Kredit- karte direkt vor Ort abgerechnet. Die Karte muss dort dem Anbieter vorgelegt werden. Der Zeit- punkt der Abrechnung richtet sich nach den Bedingungen des Anbieters. Bei Onlinebuchungen erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Kredit- karte mit dem Buchungsdialog ausgewiesenen Gesamtpreis inkl. evtl. Steuern und Gebühren belastet wird. 5. Mehrwertsteuer Das Gästehaus „Zur Linde“ behält sich vor, im Fall von Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die Preise entsprechend anzupassen. 6. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme 6.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gäste- haus geschlossenen Vertrag bedarf der schrift- lichen Zustimmung des Gästehauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertrag- liche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gäste- hauses zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechts- güter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 6.2 Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Ver- trag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum verein- barten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gästehaus „Zur Linde“ ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. 6.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gästehaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 6.4 Dem Gästehaus steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. 7. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 7.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden nach vorheriger Absprache ab 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. 7.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gästehaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 8. Haftungsrisiken der Gäste für eingebrachte Gegenstände Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Gästehauses, in den technischen Einrichtungen, der Küche und im Aufenthaltsbereich des Gästehauses hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht. Ebenfalls als nicht eingebracht gelten Kraftfahrzeuge und in diesem belassene Sachen sowie lebende Tiere. Das Gästehaus ist nicht Verwahrer der vom Gast ins Zimmer eingebrachten Gegenstände, gleich welcher Art diese auch sind, und haftet daher nicht für deren Schicksal, dies gilt insbesondere für sogenannte Wertgegenstände. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gästehaus „Zur Linde“ keine Aufbewahrungs-möglichkeit in einem Safe oder ähnlichen Sicherheitsbehältnissen bietet. Die Einbringung durch den Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr. Das Gästehaus ist ebenfalls nicht Verwahrer für im Haus belassene Koffer, Taschen oder Sonstiges, die nach Räumung der Zimmer im Gästehaus belassen und später abgeholt werden. 9. Nichtrauchen im Hotel Das Gästehaus „Zur Linde“ ist ein Nichtraucherhaus. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Gästehaus das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 100,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Gästehaus einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist. 10. Gerichtsstand Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner des Gästehaus „Zur Linde“, juristische Person des öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Ingolstadt. Gästehaus „Zur Linde“ Geschäftsinhaberin Andrea Kupka Geibelstraße 6 85051 Ingolstadt